Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Status des reglementierten Beauftragten?

Ein Unternehmen muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Status des reglementierten Beauftragten zu erlangen bzw. die Zulassung zu beantragen:

1) Durchführung von Sicherheitskontrollen

  • Eine Sicherheitskontrolle ist die Vergabe des Sicherheitsstatus für eine Luftfrachtsendung. Den Sicherheitsstatus für Luftfrachtsendungen vergeben in der Regel Spediteure, in dem sie die Frachtbegleitdokumente erstellen.
  • Eine weitere Sicherheitskontrolle ist die physische Annahme von Luftfracht. Die Annahme von Luftfracht führen hauptsächlich Lagerhalter, Logistikdienstleister und Verpacker durch.

2) Vorhandenes Luftfracht-Sicherheitsprogramm

3) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 6-A

4) Benennung der Luftsicherheitsbeauftragten

5) Mitarbeiter, welche in Sicherheitsbereichen tätig sind, müssen über eine  Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG verfügen.

6) Schulung des Personals

  • Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gemäß 11.2.5 VO (EU) 2015/1998). Diese Schulung gilt ausschließlich für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens, welche Sie zum Luftsicherheitsbeauftragten und dessen Stellvertreter ernennen möchten.
  • Luftsicherheitsschulung für Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen (gemäß 11.2.3.9 VO (EU) 2015/1998).
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (gemäß 11.2.7 VO (EU) 2015/1998) für Personen mit Zugang zu Luftfracht.
  • Ausbildung zur Kontrollkraft für Fracht und Post (gemäß 11.2.3.2 VO (EU) 2015/1998)

Letzteres wird nur dann benötigt, wenn Ihr Personal an Luftpost- sowie Luftfrachtsendungen, Kontrollen (beispielsweise Röntgenkontrollen) durchführen soll.

Für die Schulungen ist die bereits erhaltene Zuverlässigkeitsüberprüfung jedes Teilnehmers (Mitarbeiters beim reglementierten Beauftragten) ebenfalls eine Voraussetzung.