Wer erhält keine Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung erhält nur, wer – wie der Name schon sagt – als zuverlässig eingestuft wird. Liegen negative Merkmale vor, so wird der Antrag abgelehnt.

Die Luftsicherheitsbehörde vergibt die Zuverlässigkeit einer Person nach einer Gesamtbewertung.

Eine Person wird in der Regel als nicht zuverlässig angesehen, wenn

  • die Person wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mind. 60 Tagessätzen oder mind. zwei Mal zu einer geringen Geldstrafe verurteilt worden ist.
  • die Person wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mind. einem Jahr verurteilt worden ist.
  • Anhaltspunkte bestehen, dass die Person negative oder kriminelle Bestrebungen nach §3 Abs. 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes verfolgt oder unterstützt oder in den letzten 10 Jahren verfolgt oder unterstützt hat. Hierbei handelt es sich um den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Sollten sonstige Verurteilungen oder Erkenntnisse vorliegen, so muss bei der Gesamtbewertung überprüft werden, ob sich im Hinblick auf die Sicherheit des Luftverkehrs Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person ergeben. Beachten Sie, dass bei der Bewertung der Erkenntnisse bereits geringe Zweifel an der persönlichen Zuverlässigkeit dazu führen, dass die §7 ZÜP abgelehnt wird. Hierbei kommen in Betracht

  • laufende oder eingestellte Ermittlungsverfahren
  • laufende oder eingestellte Strafverfahren
  • Sachverhalte, aus denen sich eine Erpressbarkeit durch Dritte ergibt
  • Sachverhalte, aus denen sich Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung ergeben
  • Alkohol- Rauschmittel oder Medikamentenabhängigkeit oder regelmäßiger Missbrauch der genannten Substanzen
  • Angaben von unterschiedlichen bzw. falschen Identitäten bei behördlichen Verfahren.

Die Luftsicherheit hat immer Vorrang. Sollten Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person bestehen, so liegt es im internationalen Interesse, dass die betreffende Person keine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung erhält.