Welche Schulungen benötigen die Mitarbeiter beim reglementierten Beauftragten?

Wenn Sie Ihr Unternehmen zum reglementierten Beauftragten zulassen möchten, so müssen die folgenden vorgeschriebenen Schulungen erfolgreich absolviert werden:

  • Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gemäß 11.2.5 VO (EU) 2015/1998). Diese Schulung muss von jedem Mitarbeiter erfolgreich bestanden werden, welche die Tätigkeit als Luftsicherheitsbeauftragter ausüben werden. Dazu zählen auch die Stellvertreter. Der Luftsicherheitsbeauftragte ist für die Einhaltung der Vorgaben der VO (EU) 2015/1998 verantwortlich und Ansprechpartner für das LBA. Diese Schulung wird durch einen behördlich zugelassenen Ausbilder erfolgen.
  • Schulung für Personal, die bei Luftfracht und Luftpost Sicherheitskontrollen durchführen (gemäß 11.2.3.9 VO (EU) 2015/1998). Alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens, welche bei Luftpost- sowie Luftfrachtsendungen Sicherheitskontrollen durchführen, benötigen diese Schulung.
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (gemäß 11.2.7 VO (EU) 2015/1998. Diese Schulung benötigen Personen, welche Zugang zu sicheren Bereichen haben werden, jedoch keine Sicherheitskontrollen durchführen. Bitte beachten Sie, dass Fahrer seit dem 01.07.2021 eine Schulung nach 11.2.3.9 benötigen und somit nicht mehr in die Kategorie 11.2.7 einzustufen sind. Die Ausnahme bilden Fahrer, welche ihre Fahrzeuge nicht selbst verschließen/verplomben.

Die oben genannten Schulungen werden vom Luftfahrt-Bundesamt vorausgesetzt.