Welche Voraussetzungen sind für die Mitarbeiterschulung beim regB erforderlich?

Bis zum 04.03.2018 reicht eine beschäftigungsbezogene Überprüfung, durch den Arbeitgeber und der Status des reglementierten Beauftragten oder bekannten Versenders des Unternehmens aus.

Seit dem 04.03.2018 müssen alle Mitarbeiter eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 des LuftSiG vorweisen.