Benötigen alle Mitarbeiter meines Unternehmens eine Schulung?

Alle Mitarbeiter, welche in irgendeiner Weise mit Luftfracht- und Luftpostsendungen in Berührung kommen, müssen folgende Schulungen erfolgreich absolviert haben.

  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt (gemäß Anhang, Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998). Diese Schulung richtet sich an das Personal Ihres Unternehmens, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht durchführt wie z.B. Exportsachbearbeiter oder Mitarbeiter in der Frachtannahme.
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (gemäß Anhang, Kapitel 11.2.7 der VO (EU) 2015/1998). Diese Schulung benötigen Mitarbeiter, welche Zugang zu identifizierbarer Luftfracht- sowie Luftpostsendung erhalten. Hierunter fallen beispielsweise Reinigungspersonal sowie Importsachbearbeiter und alle weiteren Personen, welche eine alleinige Zutrittsberechtigung zu Luftfracht- oder Luftpostsendungen haben.

Zudem benötigen Sie einen Luftsicherheitsbeauftragten sowie ggf. Stellvertreter. Diese müssen folgende Schulungen erfolgreich absolvieren:

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (gemäß Anhang, Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998).
  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt (gemäß Anhang, Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998).