Welche Mitarbeiter benötigen welche Schulung?

Sofern Sie eine Zulassung zum reglementierten Beauftragten anstreben bzw. schon haben, benötigen Ihre Mitarbeiter einige vorgeschriebene Schulungen. Welcher Mitarbeiter welche Schulung benötigt, hängt vom jeweiligen Aufgabengebiet des Mitarbeiters ab.

Wir stellen Ihnen hier die wichtigsten Aufgabenfelder und die dazugehörigen Schulungen vor.

  • Schulung der Sicherheitsbeauftragten (gemäß Anhang, Kapitel 11.2.5 der VO (EU) 2015/1998). Diese Schulung benötigen alle Mitarbeiter, welche für die Aufgabe des Luftsicherheitsbeauftragten von Ihrem Unternehmen ausgewählt wurden. Dazu zählen auch die stellvertretenden Luftsicherheitsbeauftragten.
  • Schulung von Personal, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht oder Luftpost durchführt (gemäß Anhang, Kapitel 11.2.3.9 der VO (EU) 2015/1998). Diese Schulung richtet sich an das Personal Ihres Unternehmens, welches Sicherheitskontrollen bei Luftfracht durchführt wie z.B. Fahrer von sicherer Luftfracht, Sachbearbeiter im Export usw.
  • Ebenfalls nach Kapitel 11.2.3.9 geschult werden Mitarbeiter, welche Zugang zu identifizierbarer Luftfracht- sowie Luftpostsendung haben, die aber selbst keine Sicherheitskontrollen durchführen. Hierunter fallen u.a. Fahrer, internes oder Reinigungspersonal und alle weiteren Personen, welche eine alleinige Zutrittsberechtigung zu Luftfracht- oder Luftostsendungen haben.

Die oben genannten Schulungen werden vom Luftfahrtbundesamt gefordert und sind für den Zulassungsprozess zum reglementierten Beauftragten essenziell.