Was sind die Aufgaben eines reglementierten Beauftragten?

Ein reglementierter Beauftragter hat wichtige Aufgaben und Pflichten zu erfüllen. Diese Aufgaben muss das Unternehmen in Erfüllung seines erworbenen Status als „reglementierter Beauftragter“ erledigen.

Zu den Aufgaben eines reglementierten Beauftragten zählen unter anderem:

Der reglementierte Beauftragte muss dafür sorgen, dass keine verbotenen Gegenstände in die Luftfracht- sowie Luftpostsendung gelangen. Was zu den verbotenen Gegenständen gehört, definiert Nummer 6.0.2 des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998:

Montierte Spreng- und Brandsätze, die nicht entsprechend den geltenden Sicherheitsvorschriften befördert werden, gelten als in Fracht- und Postsendungen verbotene Gegenstände.“

Darüber hinaus gibt es auch noch verbotene Gegenstände gemäß Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz, die ebenfalls gemeldet werden müssen.

Der regB hat die Pflicht, Luftfracht- und Luftpostsendungen vor unbefugten Zugriffen sowie Manipulationen Dritter zu schützen. Um Luftfracht und Luftpost effektiv zu schützen, kann der regB zum Beispiel einen separaten Bereich (Raum oder Lagerplatz) festlegen. Mit einer kontrollierten Schlüsselverwaltung oder anderen Sicherungsmaßnahmen kann der Zugang für diese Bereiche auf geschulte und überprüfte Personen beschränkt werden.

Der reglementierte Beauftragte muss dafür sorgen, dass kein unbefugter Dritter Zugang zu den Betriebsräumen und den Lagerhallen bekommt. Die Betriebsstätte muss gesichert sein. Zudem müssen die luftfrachtrelevanten Bereiche so geschützt werden, dass Unbefugte sowie externe Personen und Besucher keinen unbegleiteten Zutritt erhalten.

Die Türen und ggf. Tore in Frachthallen (sofern vorhanden) müssen geschlossen sein und dürfen von außen nicht unbemerkt geöffnet werden können. Hierzu würde beispielsweise ein Türknauf ausreichen. Fenster dürfen nur in Anwesenheit von überprüften und geschulten Mitarbeitern geöffnet sein. Ist kein qualifizierter Mitarbeiter anwesend müssen die Fenster geschlossen werden. Ausgenommen sind Fenster mit speziellen Sicherheitseinrichtungen gegen Einbruch.

Kostenlose Beratung

Sie möchten durch eine LBA Zu­lass­ung mehr Neu­kun­den und eine starke Bin­dung Ihrer Be­stands­kun­den?

Wir kommen gerne für ein Be­ra­tungs­ge­spräch zu Ihnen und be­sprechen Ihre Mög­lich­keiten.

Beratung gratis anfordern
Zu den Aufgaben gehört auch die ordnungsgemäße Erstellung der erforderlichen Begleitdokumente, hier: Erstellung der Air Way Bills, kurz AWB (sofern zutreffend).

Auf dem AWB notiert der reglementierte Beauftragte den Status der Sendung. Er verwendet entweder den Sicherheitsstatus, den er selbst vergeben hat oder den, eines anderen reglementierten Beauftragten, welchen er anerkennt.

Der reglementierte Beauftragte sorgt für die Aufrechterhaltung der sicheren Lieferkette und kontrolliert ob diese vom Sendungsursprung bis zur Auslieferung von allen Beteiligten eingehalten wurde.

Der reglementierte Beauftragte nutzt dazu die Unionsdatenbank zur Sicherheit der Lieferkette, in der alle zugelassenen reglementierten Beauftragten und bekannten Versender gelistet sind.

Zugelassene reglementierte Beauftragte und bekannte Versender mit dem Vermerk „aktiv“ sind Beteiligte der sicheren Lieferkette.

Der reglementierte Beauftragte muss gewährleisten, dass das Unternehmen sowie sämtliche Subunternehmer an der sicheren Lieferkette beteiligt sind. Dazu zählen auch in Deutschland ansässige Transporteure, die seit Inkrafttreten der Änderung des Luftsicherheitsgesetzes ebenfalls über eine Zulassung verfügen.

Behördlich zugelassene Transporteure sind an der sicheren Lieferkette beteiligt, sofern diese „aktiv“ in der Liste der behördlich zugelassenen Transporte auf der LBA Homepage aufgeführt sind. Die Liste aller behördlich zugelassenen Transporteure ist frei zugänglich unter: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/S/Transporteure/Zugelassene_Transporteure.html?nn=2092636

Der reglementierte Beauftragte sorgt dafür, dass unsichere Luftfracht und Luftpost einer geeigneten Luftfrachtkontrolle zugeführt wird.

Für diese Aufgabe setzt er

  • eigene „Kontrollkräfte für Fracht- und Postkontrollen“ ein, oder
  • er nutzt externe „Kontrollkräfte für Fracht- und Postkontrollen“, oder
  • er beauftragt einen anderen reglementierten Beauftragten zur Durchführung der Kontrollen.

Der reglementierte Beauftragte hat die Aufgabe, Sendungen als sicher bzw. unsicher einzustufen. Dies ist davon abhängig, ob die Luftfracht- bzw. Luftpostsendung aus der sicheren Lieferkette stammt. Die sichere Lieferkette beginnt beim bekannten Versender und endet bei dem Luftfahrtunternehmen am Flughafen.

Wann ist Luftfracht unsicher? Luftfracht ist unsicher, wenn

  • die Sendung nicht aus der sicheren Lieferkette stammt
  • die sichere Lieferkette unterbrochen wurde
  • ein Beteiligter der sicheren Lieferkette seinen Status verloren hat
  • die Lieferkette nicht nachvollziehbar ist
  • die Sendung manipuliert wurde oder beschädigt ist

Wann ist Luftfracht als HRCM einzustufen? HRCM bedeutet High Risk Cargo and Mail. Auf Deutsch bedeutet das „Luftfracht mit hohem Risiko“. Hierbei handelt es sich um

  • erheblich manipulierte Sendungen
  • anderweitig verdächtige Sendungen
  • Sendungen, die von einer Behörde oder einem Nachrichtendienst als Luftsicherheitsrisiko gemeldet wurden
  • Sendungen, die durch nicht identifizierbare Personen angeliefert werden (Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokumentes)

HRCM Sendung sind mindestens durch zwei unterschiedliche Kontrollmethoden zu kontrollieren, wobei mindestens eine Kontrollmethode speziell auf Sprengstoffe durchzuführen ist.

Der reglementierte Beauftragte hat die Aufgabe Frachtkontrollen durchzuführen oder diese an einen anderen regB zu übergeben. Durch geeignete Kontrollmaßnahmen können regB´s, Luftfracht- und Luftpostsendungen den Status „sicher“ verleihen.

Eine geeignete Kontrollmaßnahme ist z.B. das Röntgen der Fracht.

Gemäß DVO (EU) 2018/1998 darf der Reglementierte Beauftragte folgende Kontrolltechniken anwenden:

  1. Durchsuchung von Hand,
  2. Röntgengeräte,
  3. EDS-Geräte,
  4. Sprengstoffspürhunde,
  5. ETD-Geräte,
  6. Sichtkontrollen,
  7. Metalldetektoren.

Kann die Kontrollperson nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen, dass die Sendung keine verbotenen Gegenstände enthält, muss die LSKK des reglementierten Beauftragten die Sendung zurückweisen oder bis zu einem zufriedenstellenden Ergebnis erneut kontrollieren.

Damit haben Sie einen Überblick über die Aufgaben des reglementierten Beauftragten. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen rund ums Thema regB zur Verfügung.