Was sind die Aufgaben und Pflichten eines Luftsicherheitsbeauftragten?
Luftsicherheitsbeauftragte sind bei Fluggesellschaften und bei sämtlichen Unternehmen der sicheren Lieferkette angestellt. Der Luftsicherheitsbeauftragte ist einer der wichtigsten Mitarbeiter im Unternehmen und spielt eine zentrale im Bereich der Luftsicherheit. Zu den Aufgaben und Pflichten des Luftsicherheitsbeauftragten zählen unter anderem:
- die Ausarbeitung, Durchführung und Gewährleistung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsmaßnahmen.
- die Durchführung von internen Sicherheitsaudits bzgl. des Luftfracht-Sicherheitsprogramms. Diese Durchführung sollte mindestens einmal im Jahr stattfinden.
- die durchgehende Aktualisierung des Sicherheitsprogrammes.
- die Vermittlung und Kommunikation zwischen dem Unternehmen und dem Luftfahrt Bundesamt, da der Luftsicherheitsbeauftragte als Ansprechpartner für das LBA gilt.
- Ansprechpartner für alle Mitarbeiter des Unternehmens im Bereich Luftsicherheit.
- die Liste der Fremddienstleister aktuell zu halten.
- Maßnahmen einzuleiten, wenn die Luftsicherheit beeinträchtigt oder gefährdet sein könnte.
- Behebung von Mängeln, die bei Audits aufgefallen sind oder durch das LBA festgestellt wurden.
- Bewertung und Sicherstellung der ausreichenden physischen Sicherheit in Bezug auf luftfrachtrelevante Räumlichkeiten.
- die Liste aller Personen mit Zutritt zu luftfrachtrelevanten Bereichen stets aktuell zu halten.
- sicherzustellen, dass das Personal über eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gem§7 LuftSiG sowie über die entsprechenden Luftsicherheitsschulungen verfügt.
Die oben genannten Aufgaben und Pflichten sind für alle Luftsicherheitsbeauftragte gleich. Zudem gelten diese Aufgaben auch für die Stellvertreter des Luftsicherheitsbeauftragten.